§ 3 BUrlG
Urlaubsanspruch-Rechner
Berechne deinen anteiligen Urlaubsanspruch bei Teilzeit und bei Eintritt oder Austritt während des Jahres.
Basis, auf die sich die Urlaubstage oben beziehen (meist 5).
Bei ganzjähriger Beschäftigung: 12.
Ergebnis
Urlaubsanspruch berechnen
Trage deinen vertraglichen Jahresurlaub bei Vollzeit, die zugrunde liegende Wochenarbeit und deine eigenen Arbeitstage pro Woche ein. Bei unterjährigem Beginn wählst du zusätzlich die Zahl der Beschäftigungsmonate. Der Rechner ermittelt daraus deinen anteiligen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Entscheidend ist die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage, nicht die Stundenzahl. Wer regelmäßig an weniger Tagen arbeitet, erhält anteilig weniger Urlaubstage – wer am gleichen Tag aber länger arbeitet, hat dadurch keinen geringeren Anspruch. Die Formel lautet: Jahresurlaub × eigene Arbeitstage ÷ Vollzeit-Arbeitstage.
Unterjähriger Ein- oder Austritt
Für jeden vollen Beschäftigungsmonat besteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG). Bei einem Eintritt zur Jahresmitte ergibt sich rund die Hälfte des vollen Anspruchs. Wer dagegen das volle Kalenderjahr und über die Wartezeit von sechs Monaten hinaus beschäftigt ist, hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Vertraglich oder tariflich wird häufig mehr gewährt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Zusatzurlaub von in der Regel fünf Tagen.
30 Urlaubstage bei Vollzeit (5 Tage/Woche), eigene Arbeit an 3 Tagen/Woche, ganzjährig.
Anspruch: 18 Tage (30 × 3 ÷ 5).
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub steht mir bei Teilzeit zu?
Der Urlaubsanspruch hängt nicht von den Stunden, sondern von den Arbeitstagen pro Woche ab. Wer an drei statt fünf Tagen arbeitet, hat anteilig drei Fünftel der Urlaubstage. Die Zahl der täglichen Stunden spielt dabei keine Rolle.
Wie wird der Urlaub bei unterjährigem Eintritt berechnet?
Für jeden vollen Beschäftigungsmonat besteht ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bei Eintritt zur Jahresmitte ergibt sich also etwa die Hälfte des vollen Anspruchs. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?
Das Bundesurlaubsgesetz sieht mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche vor – das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Viele Arbeits- und Tarifverträge gewähren mehr, üblich sind 28 bis 30 Tage.
Hinweis: Diese Urlaubsberechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall können vertragliche, tarifliche oder gerichtliche Regelungen abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.
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