§ 622 BGB
Kündigungsfrist-Rechner
Gib Eintritts- und Kündigungsdatum ein – der Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist und den frühesten letzten Arbeitstag.
Erster Arbeitstag laut Vertrag.
Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt.
Ergebnis
Kündigungsfrist berechnen nach § 622 BGB
Die Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis sind in § 622 BGB geregelt. Der Rechner nimmt dir die Feinheiten ab: Aus dem Eintrittsdatum ergibt sich die volle Betriebszugehörigkeit, daraus die gesetzliche Frist – und aus dem Zugangsdatum der Kündigung der konkrete letzte Arbeitstag. Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser; es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.
Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick
Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats und gilt für beide Seiten. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Beschäftigungsdauer:
- ab 2 Jahren1 Monat
- ab 5 Jahren2 Monate
- ab 8 Jahren3 Monate
- ab 10 Jahren4 Monate
- ab 12 Jahren5 Monate
- ab 15 Jahren6 Monate
- ab 20 Jahren7 Monate
Die verlängerten Fristen enden jeweils zum Ende eines Kalendermonats.
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer kündigst du immer mit vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende – unabhängig davon, wie lange du im Betrieb bist. Vier Wochen sind dabei genau 28 Tage und nicht „ein Monat". Die Staffelung nach Beschäftigungsdauer betrifft dich nicht, es sei denn, der Arbeitsvertrag stellt beide Seiten ausdrücklich gleich.
Kündigung durch den Arbeitgeber
Bei der Arbeitgeberkündigung gilt: je länger das Arbeitsverhältnis bestand, desto länger die Frist. Die Staffelung beginnt nach zwei Jahren mit einem Monat und steigt bis auf sieben Monate ab 20 Jahren. Zeiten vor dem 25. Lebensjahr werden nach der Rechtsprechung mitgezählt.
Kündigungsfrist in der Probezeit
In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann beidseitig mit zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Diese Frist ist nicht an einen festen Termin gebunden und läuft taggenau ab Zugang.
Letzter Arbeitstag und Kündigungstermin
Für den Beginn der Frist zählt der Zugang der Kündigung beim Empfänger (§ 130 BGB), die Fristberechnung selbst richtet sich nach §§ 187 ff. BGB. Der Rechner bestimmt daraus den frühesten zulässigen Beendigungstermin. Wer einen bestimmten letzten Arbeitstag anstrebt, kann umgekehrt prüfen, bis wann die Kündigung spätestens zugehen muss.
Wann längere oder kürzere Fristen gelten
Arbeits- und Tarifverträge dürfen längere Fristen vorsehen – die längere Frist gilt dann vorrangig. Tarifverträge können die gesetzlichen Fristen auch verkürzen (§ 622 Abs. 4 BGB). In Kleinbetrieben mit in der Regel höchstens 20 Beschäftigten sowie bei vorübergehender Aushilfe gelten Sonderregeln (§ 622 Abs. 5 BGB). Unberührt bleibt die außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB.
Beispiele
Eintritt 01.03.2015, Arbeitgeber kündigt zum Zugang 20.03.2026 (11 Jahre).
Frist: 4 Monate zum Monatsende → letzter Arbeitstag 31.07.2026.
Eintritt 01.06.2023, Arbeitnehmer kündigt zum Zugang 20.03.2026.
Frist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende → letzter Arbeitstag 30.04.2026.
Sonderkündigungsschutz beachten
Für Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsratsmitglieder besteht besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist dann nur unter zusätzlichen Voraussetzungen oder mit behördlicher Zustimmung wirksam. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist?
Maßgeblich ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Trage dein Eintrittsdatum und das Datum ein, an dem die Kündigung zugeht – der Rechner ermittelt daraus die volle Beschäftigungsdauer, die gesetzliche Frist nach § 622 BGB und den frühesten letzten Arbeitstag.
Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?
Wer selbst kündigt, hat unabhängig von der Beschäftigungsdauer eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die verlängerten Fristen gelten nur für die Arbeitgeberkündigung.
Wann genau beginnt die Kündigungsfrist?
Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Empfänger, nicht mit dem Datum des Schreibens. Bei einem Einschreiben zählt der Tag der Annahme. Von diesem Tag an läuft die Frist bis zum nächsten zulässigen Beendigungstermin.
Kann der Arbeitsvertrag eine andere Frist festlegen?
Arbeits- und Tarifverträge dürfen längere Fristen vereinbaren; diese gehen vor. Für den Arbeitnehmer darf vertraglich keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Tarifverträge können auch kürzere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4 BGB).
Hinweis: Diese Fristberechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall können vertragliche, tarifliche oder gerichtliche Regelungen abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.
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