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§ 551 BGB

Mietkaution-Rechner

Berechne die höchstzulässige Mietkaution und die mögliche Ratenzahlung aus deiner Kaltmiete.

Ergebnis

Maximale Kaution
Pro Rate
Anzahl Raten

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB).

Vermieter dürfen als Sicherheit höchstens drei Nettokaltmieten verlangen. Trag deine Kaltmiete ein, und der Rechner zeigt die zulässige Höchstkaution sowie die Höhe jeder der drei erlaubten Raten.

So hoch darf die Mietkaution sein

Nach § 551 BGB ist die Mietsicherheit auf das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete begrenzt – also der Miete ohne Betriebs- und Nebenkosten. Eine darüber hinausgehende Forderung ist unwirksam, der überzahlte Teil kann zurückverlangt werden.

Kaution in drei Raten zahlen

Du musst die Kaution nicht auf einen Schlag aufbringen. Das Gesetz erlaubt die Zahlung in drei gleichen Monatsraten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den folgenden Mietzahlungen.

Kaltmiete 650 €.

Maximale Kaution: 1.950,00 € · pro Rate 650,00 € (3 Raten).

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Maßgeblich ist die Miete ohne Neben- und Betriebskosten. Eine höhere Forderung ist nach § 551 BGB unzulässig.

Kann ich die Kaution in Raten zahlen?

Ja. Du hast das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die weiteren mit den beiden folgenden Mieten.

Muss die Kaution verzinst werden?

Ja. Der Vermieter muss die Barkaution getrennt vom eigenen Vermögen und verzinst anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution.

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