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§ 558 BGB

Mieterhöhung-Rechner

Prüfe, ob eine Mieterhöhung die Kappungsgrenze deines Wohnorts einhält.

Ergebnis

Erhöhung
Höchstmiete (Kappung)
Bewertung

Kappungsgrenze: max. 20 %, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 % in drei Jahren.

Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt eine Kappungsgrenze. Gib alte und neue Kaltmiete ein, und der Rechner zeigt die prozentuale Erhöhung sowie die höchstzulässige Miete.

Die Kappungsgrenze einfach erklärt

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den Ländern ausgewiesen werden, liegt die Grenze bei 15 Prozent. Maßgeblich ist die Kaltmiete ohne Betriebskosten.

Was die Bewertung bedeutet

Der Rechner vergleicht die geforderte Miete mit der nach der Kappungsgrenze zulässigen Höchstmiete. Liegt die Forderung darunter, ist sie hinsichtlich der Kappung zulässig. Zusätzlich muss die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete einhalten und korrekt begründet sein.

700 € auf 800 €, Kappungsgrenze 20 %.

Erhöhung: 14,3 % · Höchstmiete 840,00 € – zulässig.

Hinweis: Die Kappungsgrenze ist nur eine von mehreren Voraussetzungen. Die neue Miete darf zusätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten und muss formal korrekt begründet werden. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Um wie viel darf die Miete erhöht werden?

Bei einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Kaltmiete in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es nur 15 Prozent.

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark die Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf. Sie schützt Mieter vor sprunghaften Erhöhungen, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt.

Gilt die Grenze auch bei Modernisierung?

Nein. Modernisierungsumlagen und Erhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten folgen eigenen Regeln und fallen nicht unter die hier berechnete Kappungsgrenze.

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