= rechner365.de

§ 8, § 20 SGB IV

Minijob- & Midijob-Rechner

Ordne deine Beschäftigung anhand des Bruttolohns ein und sieh die reduzierten Beiträge im Übergangsbereich.

Regelmäßiges Arbeitsentgelt im Monatsdurchschnitt.

  • Minijob bis603 €
  • Midijob603,01 € – 2.000 €

Einordnung

Status
Beitragsbasis (AN)
SV-Beitrag (AN, ca.)

Werte 2026 · Schätzung, exakter Beitrag abhängig von Krankenkasse & Steuerklasse

Minijob, Midijob oder versicherungspflichtig?

Gib deinen monatlichen Bruttolohn ein. Der Rechner ordnet die Beschäftigung anhand der aktuellen Grenzen ein: als Minijob, als Midijob im Übergangsbereich oder als regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für Midijobs zeigt er zusätzlich die reduzierte Beitragsbemessung des Arbeitnehmeranteils.

Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze ist seit 2026 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 13,90 € pro Stunde liegt sie bei 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr. Bis zu dieser Grenze zahlen Beschäftigte grundsätzlich keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung; in der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit.

Übergangsbereich: der Midijob

Wer regelmäßig zwischen 603,01 € und 2.000 € verdient, arbeitet im Übergangsbereich (früher „Gleitzone"). Hier gilt voller Sozialversicherungsschutz, aber die Arbeitnehmerbeiträge werden aus einer reduzierten beitragspflichtigen Einnahme berechnet (§ 20 SGB IV). Diese steigt knapp über der Minijob-Grenze von null bis zur Obergrenze auf den vollen Betrag an – knapp über 603 € ist die Belastung also sehr gering. Trotz reduzierter Beiträge werden volle Rentenansprüche auf Basis des tatsächlichen Verdienstes erworben.

Wichtige Stolperfallen

Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen anteilig zum Monatsverdienst und können die Grenze sprengen. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; übersteigt die Summe die Grenze, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Ein gelegentliches, unvorhergesehenes Überschreiten der Minijob-Grenze ist in begrenztem Umfang zulässig.

Bruttolohn 1.300 € im Monat (2026).

Einordnung: Midijob – reduzierte Beitragsbasis statt voller 1.300 €.

Häufige Fragen

Wo liegt die Minijob-Grenze 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Sie ist an den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gekoppelt und steigt mit ihm.

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob liegt im sogenannten Übergangsbereich vor – 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat. Beschäftigte zahlen dort reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bei vollem Versicherungsschutz.

Wie viel spare ich im Übergangsbereich?

Im Übergangsbereich werden die Arbeitnehmerbeiträge aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet, die direkt über der Minijob-Grenze bei null beginnt und bis 2.000 € auf den vollen Betrag ansteigt. Der genaue Vorteil hängt vom Verdienst und vom Beitragssatz der Krankenkasse ab.

Sind die berechneten Beiträge exakt?

Es handelt sich um eine Schätzung. Der exakte Beitrag hängt vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der Pflegeversicherung (Kinderzahl) und der Steuerklasse ab. Den genauen Wert liefert der offizielle Minijob- und Übergangsbereichsrechner.

Hinweis: Diese Beitragsberechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall können vertragliche, tarifliche oder gerichtliche Regelungen abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Verwandte Rechner