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Arbeitsvertrag

Überstunden-Rechner

Berechne aus deinem Gehalt und deiner Arbeitszeit, was deine Überstunden wert sind – mit oder ohne Zuschlag.

Laut Vertrag/Tarif; häufig 25 %. Ohne Zuschlag: 0.

Ergebnis

Vergütung gesamt
Stundenlohn
davon Zuschlag

Brutto, vor Steuer und Sozialabgaben

Überstunden berechnen

Der Rechner ermittelt zunächst aus deinem Monatsbruttogehalt und der vereinbarten Wochenarbeitszeit deinen Stundenlohn. Die monatliche Sollarbeitszeit ergibt sich aus den Wochenstunden mal rund 4,33 Wochen. Der Stundenlohn wird dann mit der Zahl der Überstunden und dem gewählten Zuschlag multipliziert.

Überstundenzuschlag und Vergütung

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Ob ein Zuschlag gezahlt wird, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag; verbreitet sind 25 Prozent, bei Nacht- oder Sonntagsarbeit oft mehr. Alternativ werden Überstunden durch Freizeit ausgeglichen.

Was beim Nachweis wichtig ist

Wer Überstunden vergütet haben will, muss im Streitfall darlegen, wann welche Überstunden auf Veranlassung oder mit Duldung des Arbeitgebers geleistet wurden. Eine sorgfältige Zeiterfassung hilft dabei. Das berechnete Ergebnis ist ein Bruttobetrag – Steuern und Sozialabgaben sind noch nicht abgezogen.

2.500 € brutto bei 40 Wochenstunden, 10 Überstunden, 25 % Zuschlag.

Vergütung: 180,25 € (Stundenlohn 14,42 € + Zuschlag).

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Wert einer Überstunde?

Teile dein Monatsbruttogehalt durch die monatliche Sollarbeitszeit. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 173 Stunden im Monat. Das Ergebnis ist dein Stundenlohn, der mit der Zahl der Überstunden und einem etwaigen Zuschlag multipliziert wird.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – üblich sind 25 Prozent.

Müssen Überstunden ausgezahlt werden?

Überstunden können je nach Vereinbarung ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Pauschalklauseln im Arbeitsvertrag, nach denen Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, sind nur in engen Grenzen wirksam.

Hinweis: Diese Überstundenberechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall können vertragliche, tarifliche oder gerichtliche Regelungen abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.

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