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§ 9 EStG

Pendlerpauschale-Rechner

Berechne die Entfernungspauschale für deinen Arbeitsweg pro Jahr.

Ergebnis

Pauschale pro Jahr
Pro Arbeitstag
Berücksichtigte km

0,30 € je km bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km – je einfache Entfernung.

Den Arbeitsweg kannst du in der Steuererklärung absetzen. Gib die einfache Entfernung und deine Arbeitstage ein. Der Rechner berechnet die jährliche Entfernungspauschale nach den aktuellen Sätzen.

So funktioniert die Entfernungspauschale

Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung gelten 0,30 Euro je Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Maßgeblich ist die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Multipliziert mit den Arbeitstagen ergibt sich der Jahresbetrag.

Was du beachten solltest

Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel. Sie wirkt sich als Werbungskosten erst aus, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt. Die genaue steuerliche Wirkung hängt von deinem Einzelfall ab.

30 km einfach, 220 Arbeitstage.

Pauschale pro Jahr: 2.156,00 € · 9,80 € pro Tag.

Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Die tatsächliche steuerliche Auswirkung hängt von deinen gesamten Werbungskosten und deinem Einkommen ab.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Für die ersten 20 Kilometer gelten 30 Cent je Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Gerechnet wird mit der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Zählt der Hin- und Rückweg?

Nein. Die Entfernungspauschale berücksichtigt nur die einfache Entfernung, nicht beide Wege. Der zurückgelegte Rückweg ist mit dem Satz bereits abgegolten.

Gilt die Pauschale auch ohne Auto?

Ja. Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Du kannst sie auch geltend machen, wenn du mit dem Rad, zu Fuß oder öffentlich zur Arbeit kommst.

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